Politische Ordnung: Unterschied zwischen den Versionen

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An oberster Stelle regiert über das Königreich Hyrule der König der Hylianer, das Schloss der Familie befindet sich in der Hauptstadt Hyrule. In seinem Auftrag herrschen die Vasallen über die Provinzen Vardelar mit der Hauptstadt Mantlles, Labrynna und Calderan mit jeweils gleichnamigen Hauptstädten; trotz der Bezeichnung als Hylianisches Inselkönigreich wird auch dieses von einem Vasallen in der Hauptstadt Bezaride verwaltet. Die Gerudowüste, häufiger die Wüste von Ajiem genannt, ist ein Sonderfall: Heute gehört sie zum Herrschaftsgebiet der Hylianer, weshalb ein Statthalter von ihnen in der Hauptstadt Cenabun eingesetzt ist.
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Die Territorien der übrigen Völker, Zoras Reich mit der Hauptstadt Palanos (Zoras Reich), das Land der Goronen mit der Hauptstadt Goronia und die Verlorenen Wälder, Heimat der Dekus und ihrer Hauptstadt Amazin’kar, sind offiziell Teil des Königreichs Hyrule, durch Verträge ist aber ihre Unabhängigkeit in eigenen Belangen geregelt und anerkannt.
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Aktuelle Version vom 11. März 2019, 18:00 Uhr

[] Zusatzwissen

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Regierungen der einzelnen Regionen

An oberster Stelle regiert über das Königreich Hyrule der König der Hylianer, das Schloss der Familie befindet sich in der Hauptstadt Hyrule in Zentralhyrule. In seinem Auftrag herrschen die Vasallen über die Provinzen Vardelar mit der Hauptstadt Mantlles, Labrynna und Calderan mit jeweils gleichnamigen Hauptstädten; trotz der Bezeichnung als Hylianisches Inselkönigreich wird auch dieses von einem Vasallen in der Hauptstadt Bezaride verwaltet. Die Gerudowüste, häufiger die Wüste von Ajiem genannt, ist ein Sonderfall: Heute gehört sie zum Herrschaftsgebiet der Hylianer, weshalb ein Statthalter von ihnen in der Hauptstadt Cenabun eingesetzt ist.

Die Territorien der übrigen Völker, Zoras Reich mit der Hauptstadt Palanos (Zoras Reich), das Land der Goronen mit der Hauptstadt Goronia und die Verlorenen Wälder, Heimat der Dekus und ihrer Hauptstadt Amazin’kar, sind offiziell Teil des Königreichs Hyrule, durch Verträge ist aber ihre Unabhängigkeit in eigenen Belangen geregelt und anerkannt.